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LÖSUNGEN · ÖFFENTLICHE VERWALTUNG

Informationssicherheit für Gemeinden, Kantone und Bund.

Öffentliche Stellen müssen ihre Entscheide begründen und belegen können. Varmo bildet Schutzbedarfsanalyse, Sicherheitsverfahren, Freigaben und Protokolle so ab, dass jeder Schritt nachvollziehbar bleibt.

1. Schutzbedarf bestimmen

Erst der Schutzbedarf der Informationen, dann die Systeme, die sie verarbeiten. Die Eigentümer beantworten Kontrollfragen je Schutzziel, die Analyse wird über einen festgelegten Freigabeweg genehmigt.

  • Schutzbedarfsanalyse mit Kontrollfragen
  • Vererbung über die Abhängigkeiten
  • Bestätigung durch die Datenschutzberatung bei Personendaten
Schutzbedarfsanalyse des CAD- und PDM-Systems mit Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit und Freigabeweg.
Schutzbedarf je Schutzziel, mit Begründung und Freigabe.

2. Sicherheitsverfahren je System

Je System gelten die Anforderungen, die zum Schutzbedarf passen. Der Eigentümer belegt die Umsetzung mit Nachweisen; Abweichungen werden mit Massnahme oder befristeter Ausnahme behandelt. Bei erhöhtem Bedarf folgt die Risikoanalyse, auf Wunsch nach BSI-Standard 200-3.

Sicherheitsverfahren eines Systems: Anforderungen aus NIST SP 800-53 passend zum Schutzbedarf mit Umsetzungsstand.
Anforderungen je System, passend zum Schutzbedarf.

3. Datenschutz nach DSG

Im Organisationsprofil legen Sie fest, ob Ihre Organisation ein Bundesorgan ist. Für Bundesorgane prüft Varmo die gesetzliche Grundlage der Bearbeitung und die Pflichten aus der Datenschutzverordnung, etwa die Protokollierung; die Datenschutz-Folgenabschätzung erstellen Sie direkt im System.

  • Kontrollfrage zur gesetzlichen Grundlage (Art. 34 DSG)
  • Pflichten aus der DSV als Massnahmen des Systems
  • DSFA mit Freigabe durch die Datenschutzberatung
Freigegebene Datenschutz-Folgenabschätzung des HR- und Lohnsystems mit Ergebnis „Mögliche erhöhte Risiken“, Beschreibung der Bearbeitung nach Art. 22 DSG und Risiken für die Betroffenen.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung direkt in Varmo.

Nachvollziehbare Entscheide

Freigaben laufen über festgelegte Freigabewege nach dem Vier-Augen-Prinzip. Abgeschlossene Analysen, Audits und Bewertungen sind unveränderlich, Änderungen werden lückenlos protokolliert.

Need-to-know und Hosting in der Schweiz

Zuständigkeit gibt Zugriff: Personen sehen ihre eigenen Objekte, Rollen nur für Überblicksaufgaben. Die Daten liegen in der Schweiz, der Betreiber sieht sie nur mit Ihrer befristeten Freigabe. Einen zweiten Faktor können Sie für die ganze Organisation verlangen.

Häufige Fragen

Brauchen Gemeinden ein ISMS?

Das ISG gilt für Bundesbehörden und Organisationen, die auf Informationen oder Systeme des Bundes zugreifen; Kantone und Gemeinden haben eigene Vorgaben. Unabhängig davon verlangt das Datenschutzrecht angemessene technische und organisatorische Massnahmen. Ein ISMS ist der übliche Weg, diese nachvollziehbar zu steuern.

Bildet Varmo das Informationssicherheitsgesetz (ISG) ab?

Varmo enthält keinen eigenen Katalog zum ISG. Sie können die Vorgaben Ihrer Stelle als eigenen Katalog erfassen oder per CSV importieren und dann wie jede andere Anforderung umsetzen und belegen.

Können mehrere Ämter getrennt arbeiten?

Ja. Unter einem Konto lassen sich mehrere Organisationen führen, deren Daten getrennt bleiben.

Sehen Sie es an Ihrem eigenen Beispiel.

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