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FUNKTIONEN · DATENSCHUTZ & DSFA

Datenschutz nach DSG, im selben System.

Bei der Schutzbedarfsanalyse erfassen Sie Personendaten und Merkmale der Verarbeitung. Daraus folgt, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist, und die DSFA erstellen Sie gleich dort, mit Freigabe durch die Datenschutzberatung.

Personendaten beim System

Informationen tragen ihre Datenkategorien, Systeme die Merkmale der Verarbeitung. So ist für jedes System klar, welche Personendaten es bearbeitet und wie.

  • Personendaten, besonders schützenswerte und strafrechtliche Daten
  • Profiling, automatisierte Einzelentscheidung, Überwachung, Bekanntgabe ins Ausland
  • Bestätigung durch die Datenschutzberatung

Braucht es eine DSFA?

Aus den Angaben entsteht ein begründeter Vorschlag nach DSG. Die gesetzlichen Auslöser sind fest hinterlegt; Ihre Organisation kann sie verschärfen, aber nicht abschwächen. Ausnahmen nach DSG werden mit Begründung festgehalten.

  • Private Organisationen und Bundesorgane
  • Pflichten aus der Datenschutzverordnung als Massnahmen des Systems
  • Entscheid mit Begründung im System

DSFA direkt in Varmo

Die Datenschutz-Folgenabschätzung beschreibt Risiken für die betroffenen Personen, bewertet sie nach Ihrer Skala und legt Massnahmen fest. Das Ergebnis erscheint als Ampel. Die Datenschutzberatung gibt die DSFA frei; eine bestehende DSFA können Sie stattdessen als PDF übernehmen.

  • Risiken mit Szenarien, je Risiko bewertet
  • Ergebnis grün, gelb oder rot
  • Freigabe durch die Datenschutzberatung
Freigegebene Datenschutz-Folgenabschätzung des HR- und Lohnsystems mit Ergebnis „Mögliche erhöhte Risiken“, Beschreibung der Bearbeitung nach Art. 22 DSG und Risiken für die Betroffenen.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung direkt in Varmo.

Häufige Fragen

Wann ist eine DSFA nötig?

Nach Art. 22 DSG, wenn eine Bearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen mit sich bringen kann, zum Beispiel bei umfangreicher Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten oder systematischer Überwachung öffentlicher Bereiche. Varmo schlägt den Entscheid aus Ihren Angaben vor; verbindlich ist die Beurteilung Ihrer Organisation.

Gilt das auch für die DSGVO?

Varmo bildet das Schweizer DSG ab. Wer zusätzlich der DSGVO untersteht, kann die DSFA in Varmo als Grundlage nutzen, muss die Anforderungen der DSGVO aber selbst prüfen.

Sehen Sie es an Ihrem eigenen Beispiel.

In einer persönlichen Demo gehen wir Ihre Fragestellungen durch, unverbindlich. Oder Sie starten sofort mit dem Paket Free.