Assets & Schutzbedarf
Wo Personendaten erfasst werden.
Bei der Schutzbedarfsanalyse erfassen Sie Personendaten und Merkmale der Verarbeitung. Daraus folgt, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist, und die DSFA erstellen Sie gleich dort, mit Freigabe durch die Datenschutzberatung.
Informationen tragen ihre Datenkategorien, Systeme die Merkmale der Verarbeitung. So ist für jedes System klar, welche Personendaten es bearbeitet und wie.
Aus den Angaben entsteht ein begründeter Vorschlag nach DSG. Die gesetzlichen Auslöser sind fest hinterlegt; Ihre Organisation kann sie verschärfen, aber nicht abschwächen. Ausnahmen nach DSG werden mit Begründung festgehalten.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung beschreibt Risiken für die betroffenen Personen, bewertet sie nach Ihrer Skala und legt Massnahmen fest. Das Ergebnis erscheint als Ampel. Die Datenschutzberatung gibt die DSFA frei; eine bestehende DSFA können Sie stattdessen als PDF übernehmen.

Wo Personendaten erfasst werden.
DSG für Bundesorgane und ISG.
Nach Art. 22 DSG, wenn eine Bearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen mit sich bringen kann, zum Beispiel bei umfangreicher Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten oder systematischer Überwachung öffentlicher Bereiche. Varmo schlägt den Entscheid aus Ihren Angaben vor; verbindlich ist die Beurteilung Ihrer Organisation.
Varmo bildet das Schweizer DSG ab. Wer zusätzlich der DSGVO untersteht, kann die DSFA in Varmo als Grundlage nutzen, muss die Anforderungen der DSGVO aber selbst prüfen.
Sehen Sie es an Ihrem eigenen Beispiel.
In einer persönlichen Demo gehen wir Ihre Fragestellungen durch, unverbindlich. Oder Sie starten sofort mit dem Paket Free.