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Varmo
KATALOGE · DSGVO

Sicherheit der Verarbeitung nach der DSGVO.

Die DSGVO verlangt geeignete technische und organisatorische Massnahmen für ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau (Art. 32). Varmo enthält Art. 32 als Katalog und verbindet ihn mit der Schutzbedarfsanalyse Ihrer Systeme. Verzeichnis, Meldung von Datenschutzverletzungen und Folgenabschätzung nach der DSGVO sind Teil der Module.

Plattform-Katalog in allen Paketen, für Organisationen, die die DSGVO gewählt haben

Umfang

7 Anforderungen aus Art. 32 DSGVO: das dem Risiko angemessene Schutzniveau, die Beurteilung der Risiken, die regelmässige Überprüfung der Wirksamkeit, die Verarbeitung nur auf Anweisung sowie die Beispiele der Massnahmen aus Absatz 1 (Pseudonymisierung und Verschlüsselung, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit, rasche Wiederherstellung).

  • Wortlaut der Verordnung je Anforderung
  • Kurzfassung und praxisnahe Umsetzungshinweise
  • Massnahmen je System, Grundsätze für die ganze Organisation

Keine festen Massnahmen

Die DSGVO schreibt keine festen Massnahmen vor, sondern Massnahmen, die dem Risiko für die betroffenen Personen angemessen sind. Welche Systeme welche Massnahmen brauchen, ergibt die Schutzbedarfsanalyse; die Beispiele in den Umsetzungshinweisen sind Vorschläge, keine Pflicht.

Schutzbedarfsanalyse des CAD- und PDM-Systems mit Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit und Freigabeweg.
Der Schutzbedarf je Schutzziel mit Begründung; gültig erst nach der Freigabe.

Die übrigen DSGVO-Pflichten

Sie wählen, ob für Ihre Organisation das Schweizer DSG, die DSGVO oder beide gelten. Mit der DSGVO führt Varmo durch die weiteren Pflichten:

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30
  • Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde innert 72 Stunden (Art. 33) und Benachrichtigung der Betroffenen (Art. 34)
  • Datenschutz-Folgenabschätzung mit den Fällen nach Art. 35 Abs. 3
  • Vertreter in der EU (Art. 27), Datenschutzbeauftragte/r (Art. 37) und Auftragsverarbeitung bei Lieferanten (Art. 28)

Ohne automatische Zuordnungen

Der Katalog ist bewusst keinem anderen Katalog automatisch zugeordnet: Art. 32 nennt Ziele, keine festen Massnahmen, und bezieht sich nur auf Personendaten. Eine Umsetzung nach ISO/IEC 27001 oder der DSV gilt darum nicht von selbst als erfüllt; Sie verknüpfen bei Bedarf selbst.

Häufige Fragen

Für wen gilt der Katalog?

Für Organisationen, die der DSGVO unterstehen, etwa weil sie in der EU niedergelassen sind oder Personen in der EU Waren und Dienstleistungen anbieten (Art. 3). Varmo bietet den Katalog an, sobald Ihre Organisation im Datenschutz die DSGVO gewählt hat.

Brauche ich den Katalog zusätzlich zur Datensicherheit nach DSG/DSV?

Wenn für Ihre Organisation beide Gesetze gelten, ja: Die Kataloge stehen nebeneinander. Viele Massnahmen dienen beiden; in Varmo verknüpfen Sie eine Massnahme mit den Anforderungen beider Kataloge.

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