NIST CSF 2.0
Der gemeinsame Massstab für die Abdeckung.
Die Richtlinie (EU) 2022/2555 verpflichtet wesentliche und wichtige Einrichtungen in der EU zu Risikomanagementmassnahmen und Meldungen. Varmo enthält die Pflichten der Einrichtungen als Katalog, aufgeteilt so, dass jede Pflicht einzeln belegt werden kann.
Plattform-Katalog ab Paket Pro
43 Anforderungen aus Art. 20 (Governance), Art. 21 (Risikomanagementmassnahmen) und Art. 23 (Berichtspflichten). Buchstaben mit mehreren Pflichten sind in Teil-Anforderungen zerlegt.
NIS2 ist eine Richtlinie: Für Einrichtungen gilt das Umsetzungsgesetz des jeweiligen Mitgliedstaats. Für bestimmte Anbieter, etwa von Cloud- oder Managed Services, konkretisiert die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 die Anforderungen; sie ist nicht Teil des Katalogs.
Die Schweiz ist nicht direkt an NIS2 gebunden. Schweizer Unternehmen können aber betroffen sein, wenn sie in der EU tätig sind oder EU-Einrichtungen beliefern, die ihre Lieferkette absichern müssen.
Viele Pflichten aus Art. 21 decken sich inhaltlich mit Massnahmen aus ISO/IEC 27001. Über die Abdeckung nach den Funktionen des CSF sehen Sie, wo Ihre bestehende Umsetzung bereits greift und wo Lücken bleiben.
Der gemeinsame Massstab für die Abdeckung.
Vorfälle behandeln und die Meldung festhalten.
Das hängt von Sektor, Grösse und Tätigkeit in der EU ab und richtet sich nach dem nationalen Umsetzungsgesetz. Varmo hilft bei der Umsetzung, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung der Betroffenheit.
Sehen Sie es an Ihrem eigenen Beispiel.
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