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Varmo
KATALOGE · DATENSICHERHEIT DSG/DSV

Datensicherheit nach DSG und DSV.

Das Datenschutzgesetz verlangt eine dem Risiko angemessene Datensicherheit (Art. 8 DSG); die Datenschutzverordnung führt aus, was das heisst. Varmo enthält Art. 1–6 DSV als Katalog und verbindet ihn mit der Schutzbedarfsanalyse Ihrer Systeme.

Plattform-Katalog ab Paket Pro, für Organisationen, die dem Schweizer Datenschutzgesetz unterstehen

Umfang

25 Anforderungen aus Art. 1–6 DSV: Grundsätze und Schutzziele (Art. 1 und 2), die Massnahmen der Datensicherheit (Art. 3), die Protokollierung (Art. 4) und das Bearbeitungsreglement (Art. 5 und 6).

  • Wortlaut der Verordnung je Anforderung
  • Kurzfassung und praxisnahe Umsetzungshinweise
  • Art. 4 in der seit 1. Dezember 2025 geltenden Fassung

Keine festen Massnahmen

Die DSV schreibt keine festen technischen und organisatorischen Massnahmen vor. Sie verlangt angemessene Massnahmen nach Schutzbedarf und Risiko, damit die Schutzziele erreicht werden. Die Beispiele in den Umsetzungshinweisen sind Vorschläge, keine Pflicht.

Je nach Art der Organisation

Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 gelten für private Organisationen, Art. 4 Abs. 2 und Art. 6 für Bundesorgane. Varmo setzt die Anforderungen, die nicht zur Art Ihrer Organisation passen, automatisch mit Begründung auf nicht anwendbar. Ob eine Pflicht für ein System greift, ergibt dessen Schutzbedarfsanalyse; die dort angelegte Massnahme wird mit der Anforderung verknüpft.

Schutzbedarfsanalyse des CAD- und PDM-Systems mit Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit und Freigabeweg.
Der Schutzbedarf je Schutzziel mit Begründung; gültig erst nach der Freigabe.

Zuordnungen

Der Katalog ist ISO/IEC 27001 Anhang A und dem NIST CSF 2.0 zugeordnet. So sehen Sie, welche Ihrer Anforderungen ein Ziel der DSV unterstützen. Weil sich die DSV nur auf Personendaten bezieht und eigene Kriterien nennt, gilt eine Anforderung dadurch nicht automatisch als erfüllt. Zuordnungen und Abdeckung sind ab dem Paket Pro enthalten.

Häufige Fragen

Für wen gilt der Katalog?

Für Organisationen, die dem Schweizer Datenschutzgesetz unterstehen, private Organisationen ebenso wie Bundesorgane. Varmo bietet den Katalog an, sobald Ihre Organisation im Datenschutz das Schweizer Datenschutzgesetz und die Art der Organisation festgelegt hat.

Ersetzt der Katalog die Datenschutz-Folgenabschätzung?

Nein. Der Katalog deckt die Datensicherheit ab. Die Datenschutz-Folgenabschätzung führen Sie in Varmo beim Schutzobjekt durch.

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